|
Die im Testierungsverfahren eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter verfügen über folgende Qualifikationen: - ein einschlägiges Studium
- organisationsbezogene Zusatzsatzqualifikationen, z.B. Organisationsberatungs- oder Qualitätsmanagementfortbildungen
- Erfahrungen in der Organisationsberatung
- Branchenkenntnis
Außerdem haben sie eine dreistufige Fortbildung im Verfahren der Kundenorientierten Qualitätstestierung und ein zweistufiges Akkreditierungsverfahren durchlaufen. In der Fortbildung ging es um: - eine vertiefende Einführung in das Modell der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätstestierung
- die Begutachtung eines Selbstreports
- die Durchführung eines Einführungsworkshops, einer Visitation und eines Abschlussworkshops
- die Rückspiegelung der Begutachtung in die Organisation
- die Formulierung strategischer Entwicklungsziele
Gutachterinnen und Gutachter, die zum ersten Mal ein Gutachten schreiben, werden zunächst grundsätzlich nur für ein Zweitgutachten eingesetzt und zwar ausnahmslos in einem Tandem mit einem erfahrenen Erstgutachter bzw. einer erfahrenen Erstgutachterin. Erst danach können sie ein Erstgutachten übernehmen; auch hier erfolgt die Zusammenarbeit im Gutachtertandem mit erfahrenen Kolleginnen bzw. Kollegen. So werden die Erfahrungen kontinuierlich weitergegeben und die neuen Gutachter/innen erhalten eine intensive Einarbeitung in die gutachterliche Tätigkeit. Auf diese Weise wird ein hohes Niveau an Gutachterqualifikation sichergestellt, das dem anspruchvollen Verfahren der Kundenorientierten Qualitätstestierung angemessen ist.
Außerdem führt die Testierungsstelle bei der Einarbeitung der neuen Gutachter/innen und im Rahmen der umfassenden Qualitätskontrolle zu jedem Gutachten ausführliche Feedback-Gespräche mit dem jeweiligen Erstgutachter bzw. der jeweiligen Erstgutachterin.
Über Gutachterbriefings und zweimal im Jahr stattfindende Gutachtertreffen sorgt die ArtSet® Qualitätstestierung GmbH für ein gleichbleibendes Qualitätsniveau der gutachterlichen Tätigkeit. ArtSet erwartet, dass die Gutachterinnen und Gutachter zumindest an einem Gutachtertreffen pro Jahr teilnehmen; die Aufrechterhaltung der Akkreditierung als Gutachter/in ist unmittelbar an die Teilnahme an diesen Treffen gekoppelt.
|