Die Qualifikationen der Gutachterinnen und Gutachter

Die im Testierungsverfahren eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter verfügen über folgende Qualifikationen:

  • ein einschlägiges Studium
  • organisationsbezogene Zusatzsatzqualifikationen, z.B. Organisationsberatungs- oder Qualitätsmanagementfortbildungen
  • Erfahrungen in der Organisationsberatung
  • Branchenkenntnis

Außerdem haben sie eine dreistufige Fortbildung im Verfahren der Kundenorientierten Qualitätstestierung und ein zweistufiges Akkreditierungsverfahren durchlaufen.
In der Fortbildung ging es um:

  • eine vertiefende Einführung in das Modell der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätstestierung
  • die Begutachtung eines Selbstreports
  • die Durchführung eines Einführungsworkshops, einer Visitation und eines Abschlussworkshops
  • die Rückspiegelung der Begutachtung in die Organisation
  • die Formulierung strategischer Entwicklungsziele

Die Gutachterinnen und Gutachter erhalten anschließend eine intensive Einarbeitung in die gutachterliche Tätigkeit.

Über die Qualitätskontrolle aller Gutachten, Supervisionen, differenzierte Gutachterbriefings und zweimal im Jahr stattfindende Gutachtertreffen sorgt ArtSet® für ein gleichbleibendes Qualitätsniveau der gutachterlichen Tätigkeit. Um ihre Akkreditierung aufrecht zu erhalten, müssen die Gutachterinnen und Gutachter an einem Gutachtertreffen pro Jahr teilnehmen.

Auf diese Weise wird ein hohes Niveau der gutachterlichen Tätigkeit sichergestellt, das dem anspruchvollen Verfahren der Kundenorientierten Qualitätstestierung angemessen ist.


Die akkreditierten Gutachterinnen und Gutachter namentlich und mit Kontaktdaten aufgeführt, finden Sie unter folgendem LINK.

 

Wenn Sie - über die Hotline-Beratung der ArtSet-Testierungsstelle hinaus - Beratung für die Qualitätsentwicklung in Ihrer Organisation in Anspruch nehmen wollen, können Sie auch bei den Gutachter/innen anfragen. Einige arbeiten auch als Berater/innen. Bitte beachten Sie, dass diese zusätzliche Beratung nicht Bestandteil der Testierungskosten sind.

Gutachterinnen und Gutachter, die Ihre Einrichtung bei der Qualitätsentwicklung unterstützt haben, können bei Ihnen nicht für die Begutachtung eingesetzt werden.